Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Martin Dukart Swinemünder Straße 29
22147 Hamburg
Kontakt:
Telefon: +49 174 6512410
Bürozeiten werktags: 16.00 Uhr – 19.00 Uhr
E-Mail: DJ.Martin.Dukart@gmail.com
Inhaber: Martin Dukart
Steuernummer: 44/051/03392
Finanzamt Hamburg-Hansa
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Meine E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingung des DJs Martin Dukart
Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von DJ Martin Dukart, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Meine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle meine Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
(2) Entgegenstehende, von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an. Führe ich in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die mir obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkenne ich damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen meine Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss
(1) Meine Angebote sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so kann ich dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalte ich mir sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne meine Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Ich bin nur zum Inkasso berechtigt, wenn dies dem Auftraggeber von mir vorher schriftlich bestätigt wurde.
(2) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal Stufe 1 € 5,00 / Stufe 2 € 10,00 / Stufe 3 € 15,00 /Stufe 4 € 20,00 für Aufwendungen zu erstatten.
(3) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bin ich wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
§ 4 Leistungserbringung/Mitwirkung
(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung sind allein die Auftragsbestätigung und/oder mein Engagement Vertrag. Meine Abbildungen und Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von DJ Martin Dukart dienen lediglich der Illustration und sind nur “Näherungsangaben”. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.
(2) Der Beginn der von mir angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Höhere Gewalt oder bei mir oder meinen Lieferanten eintretende Verhinderungen. (z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit etc., die mir ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von mir genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Stunden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.)
(4) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch mich die entstehenden Kosten zu erstatten und
eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung anzunehmen, mir die vereinbarten Gegenstände zur Verfügung zu stellen, Zugang zu gewähren, sowie für die Ausübung der Tätigkeit die geltenden Sicherheitsvorschriften des Arbeitsschutzes zu beachten.
(6) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u. ä. trägt der Auftraggeber. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.
§ 5 Verzug
– soweit der zugrunde liegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 361 BGB, 376 HGB beinhaltet;
– sofern infolge eines von mir zu vertretenden Leistungsverzuges das Interesse des Auftraggebers an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist;
– sofern der Leistungsverzug auf einer von mi zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, das gilt auch für das Verschulden meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,
– wenn der Leistungsverzug auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht;
– soweit der von mir zu vertretende Leistungsverzug auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
(3) Beruht mein Leistungsverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Anspruch des Auftraggebers auf 20 % des Vertragspreises begrenzt.
§ 6 Gefährdung der Leistung/Insolvenz
(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für mich erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, bin ich berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggebers bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet.
(2) Ich bin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
(3) Ist der Auftraggebers zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, bin ich ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
(4) Kündigen oder trete ich nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann ich von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.
§ 7 Haftung von mir
(1) Ich hafte nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder ich für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen meiner Organe und Erfüllungsgehilfen.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(3) Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gem. Absatz 1 dieses Paragraphen mit der Maßgabe nicht, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall auf insgesamt maximal € 10.000.000,- begrenzt ist.
(4) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen meinerseits Handlung ist auf den für mich vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Die Absätze 1 bis 4 dieses Paragraphen gelten entsprechend für deliktische Handlungen meiner Erfüllungsgehilfen.
(6) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal hafte ich nicht, sofern ich nicht meine Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben.
§ 8 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von mir eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an mich ab.
(Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)
(2) Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
(3) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentum der engagierten Person haftet der Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der DJs/Moderatoren/Künstler und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden des DJs/der Künstler/des Moderators/ihrer Hilfskräfte entstehen.
(5) Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der
Bühnenanweisung/Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.
(6) Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von mir, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen: – bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung des DJs Martin Dukart und der geleisteten Anzahlung oder Bestätigung wenigstens 20% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 45% der vereinbarten Vergütung
– bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
– bei noch kurzfristiger Stornierung 75% der vereinbarten Vergütung
Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per E-Mail erklärt werden, deren Erhalt von Martin Dukart bestätigt werden muss.
Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch Martin Dukart gilt als das Datum der Stornierung.
Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der DJs Martin Dukart im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.
(2) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist mein Geschäftssitz Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet DJ Martin Dukart nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber DJ Martin Dukart haftet.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Besteller aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an meinem Sitz (Deutsches Recht). Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
DJ Martin Dukart
Swinemünder Straße 29
22147 Hamburg
Tel.: +49 174 6512410
Stand: 27.03.2023
Email: DJ.Martin.Dukart@gmail.com
Inhaber: Martin Dukart